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Überbetriebliche Ausbildung

Überbetriebliche Ausbildung

Ausbildung in überbetrieblichen Bildungszentren

Insbesondere für die Berufe der Stufenausbildung Bau sieht die Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vor, entsprechend den Ausbildungsrahmenplänen die Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten zu ergänzen und zu vertiefen.

Für die Anmeldung zur überbetrieblichen Ausbildung senden Sie die Anmeldebestätigung der SOKA an die überbetriebliche Ausbildungsstätte (Anlage 1). Das Bildungszentrum schickt Ihnen ein Datenblatt zur Ergänzung und ein Merkblatt. Die Einladungen erfolgen sobald die Planung auf Basis der Anmeldungen abgeschlossen ist.

Die Erstattung der überbetrieblichen Ausbildungskosten erfolgt durch Überweisung an die über-betriebliche Ausbildungsstätte für diejenige Zeit, für die der Ausbildungsbetrieb den Auszubildenden für Ausbildungsmaßnahmen in der Ausbildungsstätte freigestellt hat und für die die überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen tatsächlich durchgeführt worden sind.

Voraussetzung: Die überbetriebliche Ausbildungsstätte ist in der bei SOKA-BAU geführten Liste eingetragen und hat die Erfüllung der Qualitätskriterien gemäß § 25 BBTV (Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe) nachgewiesen.

Der Besuch der überbetrieblichen Ausbildung von mind.

            17 Wochen       1. Ausbildungsjahr
            11 Wochen       2. Ausbildungsjahr
              4 Wochen       3. Ausbildungsjahr

muss für die Anmeldung zur Prüfung nachgewiesen werden.

 

Förderumfang für überbetriebliche Ausbildungskosten

Besuchen die Auszubildenden überbetriebliche Ausbildungsstätten, werden die Gebühren und Kosten (für die Ausbildung und Internatsunterbringung) der Ausbildungsstätte sowie die Fahrtkosten des Auszubildenden von der Wohnung bis zur überbetrieblichen Ausbildungsstätte von SOKA-BAU erstattet, wenn

  • der Ausbildungsbetrieb den Auszubildenden für die überbetriebliche Ausbildung freigestellt hat,
  • die Ausbildungsstätte in der bei SOKA-BAU geführten Liste eingetragen ist und sie die Erfüllung der Qualitätskriterien gemäß § 25 BBTV nachgewiesen hat.

Bei einer Ausbildung in den Ausbildungsberufen nach der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (sogenannte Stufenausbildungsverordnung) sowie bei Berufen, deren Ausbildungsordnung eine überbetriebliche Ausbildung vorsieht, werden die überbetrieblichen Ausbildungskosten im Umfang der zeitlichen Vorgaben erstattet.

 

Ausbildungsorte

In der Regel findet die Ausbildung an drei Orten für den Auszubildenden statt. Diese Ausbildung findet im Betrieb auf der Baustelle, dem Bauhof oder dem Büro, in der Berufsschule und in den Bildungszentren der Bildungsakademie der Bauwirtschaft Baden-Württemberg gGmbH statt.

Die Zeiten sind über die drei Ausbildungsjahre wie folgt verteilt:
 

1. Ausbildungsjahr
Berufsschule   13  Wochen              Betrieb    22 Wochen              übA   20 Wochen

2. Ausbildungsjahr
Berufsschule   13  Wochen              Betrieb    26 Wochen              übA   13 Wochen

3. Ausbildungsjahr
Berufsschule   13  Wochen              Betrieb    35 Wochen              übA     4 Wochen
 

Die Verteilung der 39 Berufsschulwochen kann, bedingt durch die Planungsfreiheit der einzelnen Berufsschulen, hiervon abweichen. So planen einige Berufsschulen in Baden-Württemberg bis zu 16 Wochen im ersten Ausbildungsjahr. Dies ändert nicht die Gesamtzeit von 39 Wochen.

Die eingetragenen Betriebe müssen für die Kosten der überbetrieblichen Ausbildung nicht in Vorleistung treten, da die registrierten Bildungszentren in der Regel direkt mit der SOKA-BAU abrechnen. Ist das Unternehmen nicht in der SOKA-BAU Mitglied, werden die Kosten für die überbetriebliche Ausbildung dem Ausbildungsbetrieb mit festgelegten Tagessätzen für Ausbildung und Verpflegung in Rechnung gestellt. Diese belaufen sich momentan auf 74,50 € / Ausbildungstag und 70,00 € / Übernachtung.

Wenn die jeweilige Ausbildungsordnung keine überbetriebliche Ausbildung vorsieht, aber Fertigkeiten und Kenntnisse aus dem jeweiligen Ausbildungsrahmenplan vermittelt werden sollen, gelten Höchstgrenzen bei der Erstattung von überbetrieblichen Ausbildungskosten.

Diese Höchstgrenzen betreffen die maximale Gesamtdauer von überbetrieblichen Lehrgängen (Ausbildungstagewerke) während der Ausbildung und sind im Einzelnen:

  • bei kaufmännischen Berufen 50 Tage
  • bei technischen Berufen 90 Tage
  • bei den gewerblichen Berufen, Elektroniker, Mechaniker, Mechatroniker (die drei letztgenannten Bezeichnungen sind Oberbegriffe, unter die mehrere Berufe mit dieser Bezeichnung fallen, z. B. Industriemechaniker, Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik, Elektroanlagenmonteur), Baugeräteführer, Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice 150 Tage
  • bei sonstigen Berufen 75 Tage

 

Fahrtkosten

Auszubildende haben Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Fahrt von der Wohnung zur überbetrieblichen Ausbildungsstätte, höchstens jedoch bis zu dem Betrag, der bei Inanspruchnahme des günstigsten Tarifs des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels zu zahlen wäre.

Die Höhe der Fahrtkosten hat der Auszubildende gegenüber der überbetrieblichen Bildungsstätte zu belegen (Fahrkarte, Wochenkarte, Monatskarte) oder auf andere Art nachzuweisen.

Der Arbeitgeber beauftragt die überbetriebliche Bildungsstätte, die Fahrtkosten für seine Rechnung an den Auszubildenden zu zahlen und ihm den ausgezahlten Gesamtbetrag jeweils nach Abschluss eines Lehrgangs mitzuteilen. Da die Erstattung der Fahrkosten an die Abrechnung der überbetrieblichen Ausbildungskosten gekoppelt ist, erfolgt die Erstattung an den Auszubildenden mit einer kurzen zeitlichen Verzögerung. Die Fahrtkosten werden auf ein Konto, das der Auszubildende genannt hat, überwiesen. Eine Barauszahlung der Fahrtkostenerstattung kann nicht stattfinden.

 

Unterbringung und Verpflegung

Während der Zeiten der überbetrieblichen Ausbildung in den Bildungszentren der Bauwirtschaft Baden-Württemberg e.V. können die Teilnehmer mit einer längeren Anreise in den angeschlossenen Gästehäusern übernachten. Die modernen 2- und 3-Bett-Zimmer sind komfortabel ausgestattet und – ebenso wie die Ausbildungswerkstätten - durch die SOKA-BAU zertifiziert. Die Teilnehmer werden durch pädagogisch ausgebildete Mitarbeiter rund um die Uhr betreut.

Die Vollverpflegung – drei Mahlzeiten pro Tag – wird in der jeweiligen Kantine gereicht. Das Essen ist abwechslungsreich und entspricht den aktuellen Anforderungen an eine ausgewogene Ernährung.

Auch diese Kosten werden durch die SOKA-BAU erstattet, so dass für die Mitgliedsfirmen oder den Auszubildenden keine Kosten entstehen.

 

Überbetriebliche Ausbildungsinhalte

Die überbetrieblichen Ausbildungsinhalte ergeben sich aus der Umsetzung der Ausbildungsordnung und der Ausbildungsrahmenpläne. Die Bildungsakademie der Bauwirtschaft Baden-Württemberg gGmbH hat in enger Zusammenarbeit zwischen Ausbildungsbetrieben und den Ausbildungsfachleuten der Bildungszentren, diese Inhalte und die vorliegende Struktur entwickelt. Damit die überbetriebliche Ausbildung den sich wandelnden Anforderungen der Baustelle folgen kann, werden die vorliegenden Ausbildungsinhalte immer wieder überarbeitet. Gerne nehmen Ihre Ansprechpartner in den Bildungszentren oder der Geschäftsstelle Stuttgart Ihre Anregungen für eine moderne Ausbildung entgegen.

Die vorliegenden Tabellen sollen den Ausbildungsbetrieben helfen, die überbetrieblichen Vorgänge transparent und offen darzulegen. In Verbindung mit den Beurteilungen der Ausbildenden, soll den Unternehmen aufgezeigt werden, wie der Auszubildende sich in seinem Kenntnis- und Leistungsstand entwickelt.

Jeder Leistungsbeurteilung durch die Zentren sind strukturierte Aufgaben und Bewertungsschlüssel hinterlegt. Sollten Sie hierzu Fragen haben, stehen Ihnen die Ausbildungsmeister und Zentrumsleiter in den Bildungszentren gerne zur Verfügung.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass durch die Zentren nur die im Anhang aufgeführten Lerninhalte vermittelt werden, die übrigen Ausbildungsinhalte können Sie der Ausbildungsordnung oder unseren Checkheften zur Ausbildung im jeweiligen Bauberuf entnehmen.

Die Checkhefte für die Ausbildung können Sie als Mitgliedsbetrieb in der Innung oder der Bauwirtschaft Baden-Württemberg kostenfrei erhalten. Den übrigen Betrieben werden die Hefte zum Selbstkostenpreis von 5,00 Euro pro Exemplar zugeschickt.

 

Informationen zur Ausbildungsmatrix