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TQBW – die Initiative

Die Integration von Menschen mit geringen oder unpassenden Qualifikationen in den Arbeitsmarkt ist eine der wichtigsten arbeitsmarktpolitischen und gesellschaftlichen Herausforderungen in Deutschland.

Mit der Initiative Teilqualifikationen in der Bauwirtschaft haben sich Verbände und Bildungswerke der Baubranche dazu entschlossen, die positiven Erfahrungen erfolgreicher Teilqualifizierungsmodelle für die Baubranche zu nutzen.

Teilqualifizierungen können dabei helfen, Geringqualifizierte, die bereits älter als 25 Jahre sind, durch die Vermittlung berufs- und beschäftigungsrelevanter Qualifikationen fit für den Arbeitsmarkt und weiter beschäftigungsfähig für den Betrieb zu machen. Teilqualifikationen sind ein gutes Instrument, um Bildungswege flexibel zu gestalten. Menschen ohne abgeschlossene Ausbildung können mit Ausbildungsbausteinen Schritt für Schritt zum Ausbildungsabschluss geführt werden. Dies ist gerade für erwachsene Personen attraktiv, denen kein Angebot für eine ganzheitliche Ausbildung oder Umschulung,
z.B. aufgrund von Familienverantwortung oder Berufstätigkeit, unterbreitet werden kann.

Ausbildungsbausteine werden aus anerkannten Ausbildungsberufen entwickelt. Die einzelnen Module sind dabei inhaltlich an den Vorgaben des jeweiligen Ausbildungsberufs ausgerichtet und bewahren damit das Berufsprinzip. Gleichzeitig orientieren sie sich an beschäftigungsrelevanten betrieblichen Einsatzgebieten und beinhalten die hierfür notwendigen Kompetenzen.

Die Initiative TQBW umfasst folgende Module:

TQ 1 Bauwerker/-in / Bauhelfer/-in

(berufs- und beschäftigungsrelevante Grundqualifikationen des Bauhauptgewerbes)

TQ 2 Bauwerker/-in / Bauhelfer/-in im Bereich

(berufs- und beschäftigungsrelevante Grundqualifikationen des Bauhauptgewerbes in einem der Bereiche Hoch-, Tief- oder Ausbau)

TQ 3 Hochbau- oder Tiefbau- oder Ausbaufachwerker/-in mit Schwerpunkt

(berufs- und beschäftigungsrelevante Qualifikationen des Bauhauptgewerbes in einem der Bereiche Hoch-, Tief- oder Ausbau, mit einem bauberuflichen Schwerpunkt)

TQ 4 Hochbau- oder Tiefbau- oder Ausbaufachwerker/-in mit Spezialisierung

(berufs- und beschäftigungsrelevante Qualifikationen des Bauhauptgewerbes in einem der Bereiche Hoch-, Tief- oder Ausbau mit einer bauberuflichen Spezialisierung)

TQ 5 Hochbau- oder Tiefbau- oder Ausbaufachwerker/-in mit beruflicher Handlungskompetenz im Beruf

(berufs- und beschäftigungsrelevante Qualifikationen des Bauhauptgewerbes mit einer bauberuflichen Handlungskompetenz)
Kompetenzfeststellung

Am Ende jedes TQ-Moduls findet eine individuelle Kompetenzfeststellung statt. Die erfolgreiche Kompetenzfeststellung wird durch ein einheitliches Zertifikat bescheinigt.

Wer alle Module erfolgreich durchläuft, kann nach dem Abschluss von Modul TQ 3 und nach dem Abschluss von TQ 5 die Zulassung zur Externenprüfung bei der zuständigen Kammer beantragen.

Diese Prüfung stellt die berufliche Handlungsfähigkeit fest und bei erfolgreicher Teilnahme führt sie zu einem anerkannten Berufsabschluss.

 

Daraus ergeben sich Chancen

 

für Unternehmen:

  • Qualifizierung bereits beschäftigter geringqualifizierter Arbeitskräfte –Schaffung von Beschäftigungsperspektiven.
  • Integration und systematische berufliche Entwicklung von Geringqualifizierten zur Fachkräftesicherung.
  • Optimierung des Personaleinsatzes durch Entlastung ihrer Facharbeiter von einfacheren Tätigkeiten mit teilqualifizierten Mitarbeitern.
     

für geringqualifizierte Beschäftigte:

  • Nutzung individueller beruflicher Entwicklungsmöglichkeiten.
     

für Arbeitsuchende mit geringen oder unpassenden Qualifikationen:

  • Neue Einstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten in Ausbildung und Beschäftigung.
     

für Migranten und Flüchtlinge:

  • Verbesserung der Möglichkeiten zur Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
  • Ermöglichung einer besseren Verbindung beruflicher Tätigkeiten mit Qualifizierung.
     

für die Gesellschaft:

  • Bessere Integration Geringqualifizierter in Wirtschaft und Gesellschaft, mit vielen positiven Auswirkungen.
Berufsprinzip und Berufsanschlussfähigkeit

Die Initiative TQBW steht nicht im Widerspruch zur dualen deutschen Berufsausbildung, sondern sie orientiert sich an dieser und will diese sinnvoll sowie zielgruppenspezifisch ergänzen und stärken. Als Zielgruppe wurden deshalb geringqualifizierte Erwachsene über 25 Jahre definiert.

Zentrale Merkmale der Initiative sind:

  • die konzeptionelle Ausrichtung an den Ausbildungsberufen der Bauwirtschaft,
  • die Integration einer qualitätsgesicherten Kompetenzfeststellung und
  • die Vergabe strukturierter und aussagefähiger Zertifikate.

Da auch mit Teilqualifikationen schrittweise ein Berufsabschluss erworben werden soll, sind die jeweiligen Teilqualifikationen konzeptionell immer auf die Gesamtstruktur eines Ausbildungsberufes ausgerichtet und decken in der Summe alle Positionen eines Berufsbildes ab.

Dem Berufsprinzip folgend ist es jedoch auch erforderlich, die Teilqualifikationen möglichst bundeseinheitlich zu gestalten. Damit soll ermöglicht werden, die erforderliche Qualität, Durchlässigkeit und Akzeptanz der Teilqualifikationen zu erzeugen und diese bundesweit anrechnungsfähig zu gestalten. Die Initiative TQBW orientiert sich deshalb an den

Konstruktionsprinzipien der Bundesagentur für Arbeit zu berufsanschlussfähigen Teilqualifikationen

Förderung durch die Agentur für Arbeit

Die Lehrgänge und die Teilnahme an den Lehrgängen sind prinzipiell förderfähig. Die Lehrgänge sind bundeseinheitlich und durch die Agentur für Arbeit ist die Förderfähigkeit festgestellt. Die Bildungsakademie der Bauwirtschaft Baden-Württemberg ist nach AZAV zertifiziert. Aus diesem Grund ist auch beim Bildungsträger die Förderfähigkeit prinzipiell anerkannt.

Je nach Betriebsgröße können bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % der Arbeitsentgelte gefördert werden. Für die Förderung stehen je nach Agenturbezirk und Voraussetzung von Arbeitsgeber und Arbeitnehmer unterschiedliche Fördertöpfe zur Verfügung. Im Detail berät die zuständige Arbeitsagentur.

TQBW – unsere Zielgruppe

Da in Deutschland keine einheitliche Definition für „Geringqualifizierte“ existiert, haben wir die Zielgruppe, die wir mit der TQBW-Initiative erreichen wollen, näher beschrieben. Nach unserem abgestimmten Verständnis richtet sich das TQBW-Bildungsangebot an Erwachsene mit einem Lebensalter über 25 Jahre, mit geringen oder unpassenden Qualifikationen für den Arbeitsmarkt. Zu dieser Gruppe können Personen gehören, die:

  • keinen Berufsabschluss haben,
  • zwar einen formalen Berufsabschluss besitzen, aber keine entsprechende Beschäftigung gefunden haben,
  • arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind,
  • im Rahmen ihrer Erwerbstätigkeit zwar Kompetenzen, aber kein Zertifikat/Zeugnis erwerben konnten,
  • eine durch häufige Arbeitslosigkeit unterbrochene Erwerbsbiografie haben,
  • eine Berufsausbildung abgebrochen haben (Ausbildungsabbrecher),
  • ein Studium abgebrochen haben (Studienabbrecher),
  • nach einer familiär bedingten Erwerbsunterbrechung wieder eine Berufstätigkeit aufnehmen wollen (Berufsrückkehrer)
  • auf der Flucht nach Deutschland gekommen sind und eine Bleibeperspektive haben,
  • ausländische Abschlüsse besitzen, die in Deutschland aber nicht anerkannt sind.
TQBW –unser Qualitätsverständnis

Teilqualifikationen sind abgegrenzte und bundesweit standardisierte Einheiten innerhalb einer curricularen Gesamtstruktur, deren Absolvieren –etwa über einen längeren, aus Weiterbildungs- und Arbeitsphasen bestehenden

Zeitraum hinweg –die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt sicher stellen soll und über die Externenprüfung den Erwerb eines Berufsabschlusses ermöglichen kann. Sie sind einzeln zertifizierbar und auf dem Arbeitsmarkt verwertbar und decken in ihrer Summe ein Berufs- oder Tätigkeitsfeld ab.

Der Entwicklung dieser Teilqualifikationen wurden die Konstruktionsprinzipien der Bundesagentur für Arbeit zugrunde gelegt, die gewährleisten, dass relevante berufspädagogische, arbeitsmarkt- und förderpolitische sowie berufspraktische Rahmenbedingungen angemessen Berücksichtigung finden. Sie kennzeichnen auch den Innovationscharakter im Vergleich mit herkömmlicher beruflicher Anpassungsfortbildung:

Teilqualifikationen sind tätigkeits- und berufsbezogene didaktische Einheiten, in denen die für ein bestimmtes betriebliches Einsatzfeld erforderlichen Kompetenzen vermittelt werden. Um den Praxisbezug zu gewährleisten,

wurden in Zusammenarbeit mit Experten Arbeits- und Geschäftsprozesse identifiziert und den jeweiligen Anforderungen entsprechende Kompetenzprofile erstellt. Diese Profile bildeten den ersten Bezugspunkt für die Entwicklung

von passgenauen Teilqualifikationen. Bei den TQBW-Teilqualifikationen wird sichergestellt, dass in der Summe alle Berufsbildpositionen abgedeckt werden. Ausbildungsordnung, der entsprechende Ausbildungsrahmenplan und der Rahmenlehrplan der Berufsschulen bildeten somit den zweiten Bezugspunkt der Entwicklungsarbeiten.

Um eine flächendeckende Verwertbarkeit auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen, erfolgt eine bundesweite Standardisierung, die sich auf Lerninhalte, -ergebnisse, typische Vermittlungsdauer sowie auf einheitliche Vorgaben und Qualitätsstandards zum individuellen Kompetenzfeststellungsverfahren bezieht. Diese Standards und die Vergabe aussagekräftiger Zertifikate mit Kompetenzprofilen sollen dafür sorgen, dass Teilqualifikationen auf dem Arbeitsmarkt wiedererkennbar und verwertbar sind. Der Zuschnitt auf typische betriebliche Arbeits- und Geschäftsprozesse ermöglicht den sofortigen betrieblichen Einsatz im jeweiligen Bereich.

Das deutsche Berufskonzept, mit seinem Ziel beruflicher Handlungsfähigkeit, war neben der Arbeitsmarktverwertbarkeit das leitende Prinzip für die Entwicklung. Berufliche Handlungsfähigkeit und Arbeitsmarktverwertbarkeit bedeuten in diesem Zusammenhang jedoch nicht eine ausschließliche Orientierung am aktuellen betrieblichen Bedarf, sondern zielen auf die Entwicklung längerfristig stabil nachgefragter Qualifikationsbündel. Gemäß dieser Ziele und Leitprinzipien erfolgte der Zuschnitt entlang relevanter Arbeits- und Geschäftsprozesse in unterscheidbaren betrieblichen Handlungsfeldern. Beruflicher Handlungsfähigkeit und Arbeitsmarktverwertbarkeit wurde Vorrang vor einem schematischen Zuschnitt entlang bestehender Berufs- oder Fachsystematiken eingeräumt.

Die Inhalte der Teilqualifikationen werden in so genannten Kompetenzprofilen outcome-orientiert, d.h. an den am Arbeitsplatz benötigten Kompetenzen orientiert, beschrieben. Damit wird sowohl die Kompatibilität zu europäischen

Ansätzen (Europäischer Qualifikationsrahmen, EQR; Deutscher Qualifikationsrahmen, DQR) als auch zu der in den Ausbildungsbausteinen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) verwendeten Terminologie gewährleistet.

Die Teilqualifikationen sind in Bezug auf die Wahl und Ausgestaltung der Lernorte und -zeiten grundsätzlich offen gestaltet. Das Konzept ist so ausgerichtet, dass Teilqualifikationen bei Bildungseinrichtungen und Betrieben sowohl in Vollzeit als auch berufsbegleitend durchgeführt werden können. Die Dauer der einzelnen Teilqualifikationen variiert zwischen vier und sechs Monaten. Diese Dauer verhindert eine Überlastung der Lernmotivation von Geringqualifizierten und erlaubt einen flexiblen Übergang in das Beschäftigungssystem. Da jede Teilqualifikation einzeln zertifiziert wird, sind solche Übergänge nicht mit dem Abbruch eines Qualifizierungsprozesses verbunden, die Anschlussmöglichkeiten an weitere Bildungssequenzen bleiben erhalten.

Für Arbeitgeber erleichtern anerkannte und aussagekräftige Zertifikate die Auswahl geeigneter Bewerber für bestimmte berufliche Positionen und die passgenaue Zuordnung von Personen auf Arbeitsplätze. Das Konzept der Teilqualifikationen in der Bauwirtschaft (TQBW) sieht deshalb für alle Bildungseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich der IHK-Organisation ein bundeseinheitliches Zertifizierungsverfahren vor. Durch die IHK-Zertifizierung wird eine überregionale Marktgeltung erreicht. Bundeseinheitliche Regelungen zur Kompetenzfeststellung erhöhen die Transparenz und die Verwertbarkeit der Abschlüsse.

Im Bereich des Handwerks richtet sich die Kompetenzfeststellung nach dem jeweils abgestimmten Arbeitsstand im Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammern.