
CORONA UPDATE NR. 7 / 2021 - REGELUNGEN IN DEN BILDUNGSZENTREN DER BAUWIRTSCHAFT
zur aktuellen Corona-Situation in der Erwachsenenbildung + überbetrieblichen Ausbildung - gültig ab: 24.11.2021 / Ergänzung vom 19.01.2022
Erwachsenenbildung
An den Lehrgängen der Fort- und Weiterbildung können nur Teilnehmer mit Nachweis der Impfung oder Genesung plus einem negativem Corona Schnelltest (2G+ Regelung) teilnehmen.
Als Nachweis der Impfung wird nur das COVID-Zertifikat der EU (QR-Code) akzeptiert. Dieser muss in digitaler Form oder in Papierform (kein Impfpass) vorliegen. Die Nachweise werden bei Betreten der Bildungszentren überprüft.
Die Regelung gilt für alle Teilnehmer, Referenten und Lehrgangsbetreuer in der Fort- und Weiterbildung.
Bei mehrwöchigen Kursen wird zusätzlich in den Bildungszentren die Teilnehmer mit Corona-Schnelltests getestet.
Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage oder Weitergabe von unrichtigen oder gefälschten Test-, Impf- oder Genesungsnachweisen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Überbetriebliche Ausbildung:
Die Teilnehmer der ÜBA OHNE gültiges Impfzertifikat müssen täglich einen negativen Test vorlegen. 3x pro Woche wird dieser durch das jeweilige Ausbildungszentrum gezahlt. Die weiteren Tests muss der Teilnehmer selbst zahlen oder in einem offiziellen Testzentrum durchführen und dokumentieren lassen.
Ab dem 12.01.2022 gilt die FFP2-Maskenpflicht in allen Innenräumen der Bildungsakademie.
Weitere Informationen

Tel.: 0711 64853-33
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